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Hundeschule Botz
Ein Team für alle Fälle
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind alle Ausbildungsinhalte für Hundehalter und ihre Hunde die von der Hundeschule Botz angeboten werden.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da das Ergebnis maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Teilnehmers und den Möglichkeiten des Hundes abhängt.
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2. Anmeldung
Vor Beginn der Ausbildung erhält der Teilnehmer ein Anmeldeformular mit den AGB, das vollständig auszufüllen ist. Der Vertrag kommt durch Annahme durch die Hundeschule Botz zustande und ist somit verbindlich.
Wichtig sind Angaben zu Verhaltensstörungen, wie Angst- bzw. Aggressionsverhalten und akute sowie chronische Erkrankungen. Behördliche Auflagen, wie Maulkorb- oder Leinenpflicht sind anzuzeigen. Der Hundehalter erklärt sich bereit das die Daten gespeichert werden. Durch die Unterschrift des Anmeldeformulars akzeptiert der Teilnehmer die AGB als Vertragsbestandteil.
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3. Teilnahmevoraussetzungen
Minderjährige (Mindestens 14 Jahre) können nur mit schriftlicher Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Teilnehmende Hunde müssen ausreichend haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.
Des weiteren behält sich die Hundeschule Botz vor, teilnehmende Hunde aufgrund Alters- und Entwicklungsstandes in den nächst höheren Kurs gegen Aufpreis einzustufen. Sozialunverträgliche Hunde können vom Ausbilder jederzeit aus der Gruppenausbildung genommen werden.
Läufige Hündinnen können erst nach Absprache mit dem Ausbilder teilnehmen.
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4. Haftung
Die Teilnahme oder Besuch von Veranstaltungen der Hundeschule Botz erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers, die gilt auch für Begleit- und Besuchspersonen. Diese sind von der AGB in Kenntnis zu setzen.
Die Hundeschule Botz haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Sie übernimmt keinerlei Haftung für Schäden die während gezeigter Übungen durch teilnehmende oder begleitende Hunde entstehen.
Der Teilnehmer haftet für alle von ihm oder seinem Hund verursachten Schäden.
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5. Rücktritt durch den Teilnehmer:
Es ist kein Rücktritt durch den Teilnehmern möglich. Es ist möglich bei Krankheit des Hundes oder des Hundeführers, max. 2 Ausbildungseinheiten zu wiederholen. Dies gilt nicht bei 10er Karten. 10er Karten haben eine Gültigkeit von 4 Monaten.
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6. Rücktritt durch Hundeschule
Muss durch Ausfall des Ausbilder, mangelnder Teilnehmer oder Höherer Gewalt der Termin verschoben oder abgesagt werden, werden Ersatztermine benannt. Es steht den Teilnehmern frei diese Termine wahrzunehmen.
Widersetzt sich ein Teilnehmer den Anweisungen des Ausbilders, kann die Hundeschule Botz ohne Einhaltung von Fristen vom Vertrag zurücktreten.
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7. Absagen von Einzelunterricht
Die Absage muss mindestens 24 Std vor Leistungsbeginn per Telefon oder SMS stattfinden. Bei einer späteren Absage wird die Gebühr in halber Einzelstundenhöhe berechnet. Bei Nichterscheinen wird die volle Einzelstundenhöhe berechnet.
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8. Preise und Bezahlung
Es gelten die aktuellen Preise auf unserer Homepage.
Preise für Individualausbildungen werden im Beratungsgespräch vereinbart.
Beratungsgespräche werden bei Abschluss einer Ausbildung angerechnet.
Die Bezahlung erfolgt vor Ausbildungsbeginn in Bar. Bei Spezialausbildungen kann auch eine Teilzahlung vereinbart werden.
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Sollten einzelne Inhalte der AGB rechtsunwirksam sein, bleiben die anderen Bestandteile der AGB davon unberührt.
Gerichtsstand ist Ansbach.